Operation Manual
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4. Zuladung
Die Zuladung entspricht der Differenz aus „tech-
nisch zulässiger Gesamtmasse abzüglich der
„Masse im fahrbereiten Zustand“. Die verblei-
bende Zuladung muss so groß sein, dass die
Massen für mögliche Zusatzausstattungen und
die persönliche Ausrüstung abgedeckt sind.
5. Zusatzausstattung
Die Zusatzausstattung umfasst alle zusätzlich
zur Standardausstattung vom Hobby-Wohn-
wagenwerk oder Händler eingebaute Ausstat-
tungsgegenstände oder Sonderwünsche.
Bei Ausrüstung des Caravans mit einem Fahr-
radheckträger muß die durch das Gewicht der
Fahrräder erzeugte Stützlastreduzierung durch
die übrige Beladung ausgeglichen werden.Die
Beladung des Caravans sollte so vorgenommen
werden, dass möglichst die zulässige Stützlast
des Zugfahrzeuges voll ausgenutzt wird. (Max.
Stützlast des Caravans von 100kg nicht über-
schreiten.)
Die Masse im fahrbereiten Zustand bezieht sich
auf das serienmäßig ausgestattete Fahrzeug.
Beim Einbau von Sonderzubehör erhöht sich
diese entsprechend.
Vor Erstbenutzung empfehlen wir, das Fahrzeug
auf einer geeichten Fahrzeugwaage zu wiegen.
So können Sie die maximale Zuladung Ihres
individuell ausgestatteten Fahrzeuges feststellen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie
das Fahrzeug überladen haben, soll-
ten Sie es auf einer öffentlichen
Waage wiegen.
Ein Überladen kann zum Ausfall oder
sogar zum Platzen der Reifen führen!
Hierdurch besteht die Gefahr, dass
das Fahrzeug außer Kontrolle gerät.
Sie gefährden dadurch sich selbst
und auch andere Verkehrsteilnehmer.
Für die Beladung gilt
• Bei der Beladung für eine gleichmäßige Ver-
teilung der Zuladung zwischen rechts und
links bzw. vorn und hinten sorgen.
• Schwere Gegenstände in der Nähe der Achse
verstauen.
• Wohnwagen nie hecklastig beladen (Schleu-
dergefahr).