Safety data sheet Article 10892304
HEMPEL'S THINNER 08450
Sicherheitsdatenblatt
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Mobilität :
LogP
ow
BCF
Potential
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Xylol
3.12
8.1 - 25.9
niedrig
Butan-1-ol
1
3.16
niedrig
Ethylbenzol
3.6
-
niedrig
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische
-
10 - 2500
hoch
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Aquatische Halbwertszeit
Photolyse
Biologische Abbaubarkeit
Xylol
-
-
Leicht
Butan-1-ol
-
-
Leicht
Ethylbenzol
-
-
Leicht
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl),
leichte aromatische
-
-
Leicht
Xylol
-
>60 % - Leicht - 28 Tage
-
-
Butan-1-ol
OECD 301D Ready
Biodegradability - Closed Bottle Test
92 % - 20 Tage
-
-
Ethylbenzol
-
>70 % - Leicht - 28 Tage
-
-
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl),
leichte aromatische
-
>70 % - Leicht - 28 Tage
-
-
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Test
Dosis
Resultat
Inokulum
PBT :
Nicht anwendbar.
vPvB :
Nicht anwendbar.
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
OC
) :
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Auswirkungen nach unserer Datenbank bekannt.
Keine Auswirkungen nach unserer Datenbank bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Verpackung
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden.
Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Dieses Produkt wird gemäß dem europäischen
Abfallkatalog als gefährlicher Abfall eingestuft. Nicht zusammen mit Hausmüll oder mit hausmüllähnlichem Gewerbemüll entsorgen. Die
Entsorgung muss entsprechend den vor Ort gültigen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation
einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden eingehalten werden. Rückstände, verunreinigte Lappen und
Kleidungsstücke sollten in feuersicheren Behältern aufbewahrt werden.
Europäischer Abfallkatalog (AVV) und abweichende nationale Vorschriften.
Europäischer Abfallkatalog (EAK) :
08 01 11*
Hinweise zur Entsorgung der ungereinigten Verpackungen:
Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Verpackungen sollten direkt nach der letzten Produktentnahme
restentleert (tropffrei, rieselfrei, spachtelrein) werden. Diese Verpackungen können dann packmittelspezifisch an den Annahmestellen der
bestehenden Rücknahmesysteme zur Verwertung abgegeben werden, ggf. muss eine Anmeldung durch den Hersteller bei den
Rücknahmesystemen erfolgen.
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