Safety Data Sheet Article 10891343
HEMPELS LIGHT PRIMER 45559
Sicherheitsdatenblatt
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Mobilität :
LogP
ow
BCF
Potential
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Epoxidharz mit einem mittleren Molekulargewicht
2.64 - 3.78
31
niedrig
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische
-
10 - 2500
hoch
Xylol
3.12
8.1 - 25.9
niedrig
Butan-1-ol
1
3.16
niedrig
Ethylbenzol
3.6
-
niedrig
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Aquatische Halbwertszeit
Photolyse
Biologische Abbaubarkeit
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl),
leichte aromatische
-
-
Leicht
Xylol
-
-
Leicht
Butan-1-ol
-
-
Leicht
Ethylbenzol
-
-
Leicht
Epoxidharz mit einem mittleren
Molekulargewicht
Akut EC50 >100 mg/l
Daphnie
48 Stunden
Akut LC50 >100 mg/l
Fisch
96 Stunden
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl),
leichte aromatische
Akut EC50 19 mg/l
Algen - Pseudokirchneriella subcapitata
(green algae)
96 Stunden
Akut EC50 6.14 mg/l
Daphnie - Daphnia magna
48 Stunden
Akut LC50 9.22 mg/l
Fisch - Oncorhynchus mykiss (rainbow
trout)
96 Stunden
Butan-1-ol
Akut EC50 1328 mg/l
Daphnie
96 Stunden
Akut LC50 1.376 mg/l
Fisch
96 Stunden
Ethylbenzol
Chronisch NOEC <1000 µg/l Frischwasser
Algen - Pseudokirchneriella subcapitata
96 Stunden
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Spezies
Resultat
Exposition
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl),
leichte aromatische
-
>70 % - Leicht - 28 Tage
-
-
Xylol
-
>60 % - Leicht - 28 Tage
-
-
Butan-1-ol
OECD 301D Ready
Biodegradability - Closed Bottle Test
92 % - 20 Tage
-
-
Ethylbenzol
-
>70 % - Leicht - 28 Tage
-
-
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Test
Dosis
Resultat
Inokulum
PBT :
Nicht anwendbar.
vPvB :
Nicht anwendbar.
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
OC
) :
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Auswirkungen nach unserer Datenbank bekannt.
Keine Auswirkungen nach unserer Datenbank bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Dieses Produkt wird gemäß dem europäischen
Abfallkatalog als gefährlicher Abfall eingestuft. Nicht zusammen mit Hausmüll oder mit hausmüllähnlichem Gewerbemüll entsorgen. Die
Entsorgung muss entsprechend den vor Ort gültigen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation
einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden eingehalten werden. Rückstände, verunreinigte Lappen und
Kleidungsstücke sollten in feuersicheren Behältern aufbewahrt werden.
Europäischer Abfallkatalog (AVV) und abweichende nationale Vorschriften.
Europäischer Abfallkatalog (EAK) :
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Version: 0.13
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