Safety Data Sheet Article 10913829

0202000000
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Sonstige Angaben :
Sensibilisierung : Enthält 2-Butanonoxim, cobalt(2+) salts of c6-19 branched fatty acids. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
2-Butanonoxim Carc. Cat. 3; R40 - - -
Keine Auswirkungen nach unserer Datenbank bekannt.
Mobilität :
LogP
ow
BCF Potential
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
1-Methoxy-2-propanol 0.37 - niedrig
2-Butanonoxim
0.63
5
niedrig
Keine Auswirkungen nach unserer Datenbank bekannt.
12.1 Toxizität
1-Methoxy-2-propanol Akut EC50 23300 mg/l Daphnie - Daphnia magna (Water flea) 48 Stunden
Akut LC50 6812 mg/l Fisch - Leuciscus idus 96 Stunden
2-Butanonoxim Akut LC50 843000 - 914000 ug/L Frischwasser Fisch - Pimephales promelas - 30 Tage -
21.2 mm - 0.148 g
96 Stunden
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
SpeziesResultat Exposition
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
PBT : Nicht anwendbar.
vPvB : Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
OC
) :
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
Keine Auswirkungen nach unserer Datenbank bekannt.
Keine Auswirkungen nach unserer Datenbank bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Verpackung
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden.
Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Dieses Produkt wird gemäß dem europäischen Abfallkatalog als gefährlicher Abfall eingestuft. Nicht zusammen mit Hausmüll oder mit
hausmüllähnlichem Gewerbemüll entsorgen. Die Entsorgung muss entsprechend den vor Ort gültigen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
Rückstände, verunreinigte Lappen und Kleidungsstücke sollten in feuersicheren Behältern aufbewahrt werden.
Europäischer Abfallkatalog (AVV) und abweichende nationale Vorschriften.
Europäischer Abfallkatalog (EAK) : 08 01 11*
Hinweise zur Entsorgung der ungereinigten Verpackungen:
Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Verpackungen sollten direkt nach der letzten Produktentnahme
restentleert (tropffrei, rieselfrei, spachtelrein) werden. Diese Verpackungen können dann packmittelspezifisch an den Annahmestellen der
bestehenden Rücknahmesysteme zur Verwertung abgegeben werden, ggf. muss eine Anmeldung durch den Hersteller bei den
Rücknahmesystemen erfolgen.
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Sicherheitsdatenblatt
Ausgabedatum: Februar 2012