Safety Data Sheet Article 10913829
0208000000
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Zutreffend. Kategorie: 9b Umweltgefährlich.
Störfallverordnung :
2 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse :
Technische Anleitung Luft :
TA-Luft Nummer 5.2.5: 96.5%
TA-Luft Klasse II - Nummer 5.2.2: 1.5%
TA-Luft Klasse I - Nummer 5.2.5: 1.2%
Deutschland
Österreich
Schweiz
Referenzen :
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Listenname
Name auf der Liste
Einstufung
Hinweise
Arbeitsplatzgrenzwerte Österreich
2-Butanonoxim
2-Butanonoxim
Carc. B
-
Arbeitsplatzgrenzwerte Österreich
cobalt(2+) salts of c6-19 branched
fatty acids
Cobalt und seine
Verbindungen (Cobalt als
Cobaltmetall, Cobaltoxid,
Cobaltsulfid und Cobaltsulfat,
Staub von Cobaltlegierungen)
Herstellung von Cobaltpulver
und Katalysatoren, Hartmetall-
und Magnetherstellung
(Pulveraufarbeitung, Pressen
und mechanische
Bearbeitung nicht gesinterter
Werkstücke); im übrigen; als
Co berechnet; Kobalt und
seine Verbindungen
Carc. A2
-
VbF Gefahrenklasse :
A II
Sehr gefährliche entzündbare Flüssigkeit.
Verboten
Beschränkung der Verwendung
organischer Lösungsmittel :
AOX :
Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann zum AOX-Wert im Abwasser beitragen.
Sonstige Vorschriften:
- BGR 190 (Regeln für die Benutzung von Atemschutzgeräten)
- BGR 192 (Regeln für die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz)
- BGR 195 (Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen)
Deutschland TRGS905
cobalt(2+) salts of c6-19 branched
fatty acids
Cobalt-Verbindungen
Bioverfügbar, ausgenommen
die in dieser Liste bzw. in
Anhang I der RL
67/548/EWG namentlich
aufgeführten
Cobaltverbindungen sowie
mit Ausnahme von
Hartmetallen, Cobalt-haltigen
Spinellen und organischen
Cobalt-Sikkativen.
K3
-
Arbeitsplatzgrenzwerte Schweiz
cobalt(2+) salts of c6-19 branched
fatty acids
Cobalt und
Cobaltverbindungen (als Co
berechnet); (in Form
atembarer Stäube/Aerosole);
Kobalt und
Kobaltverbindungen
Carc. C2, Repro.
RF2, Muta. M3
-
VOC-Gehalt :
45.1 % (w/w)
Nationale Vorschriften Liste - EU CMR
Seveso Kategorie
P5c: Entzündbare Flüssigkeiten 2 und 3, die nicht unter P5a oder P5b fallen
E1: Gewässergefährdend - Chronisch 2
C6: Entzündlich (R10)
C9ii: Giftig für die Umwelt
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-
Sicherheitsdatenblatt
Version: 0.02