Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Druckdatum 31.07.2018
Bearbeitungsdatum 31.07.2018
Version 3.0
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Sicherstellen, dass Abfälle
aufgenommen und sicher gelagert werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Rückhaltung
Geeignetes Material zum Aufnehmen:
Saugmaterial, organisch
Sand
Erde
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zur allgemeinen Industriehygiene
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. In gut belüfteten Zonen oder mit Atemfilter arbeiten.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen
und bei Arbeitsende Hände waschen.
Augenbrausen bereitgestellt und ihr Standort auffällig gekennzeichnet werden
Schutzmaßnahmen
Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol- und Staubbildung
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Spezifische Anforderungen oder Handhabungsregelungen
Der Fußboden soll dicht, fugenlos und nicht saugfähig sein.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Behälter dicht geschlossen halten. Ausreichende
Lagerraumbelüftung sicherstellen.
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Keine Daten verfügbar
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Stoff/Gemisch-bezogene Maßnahmen zum Verhindern von Exposition bei identifizierten Verwendungen
Lüftung (Fenster und Türen öffnen) erforderlich.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Geeigneter Augenschutz:
Gestellbrille mit Seitenschutz
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