Safety data sheet
Table Of Contents
- 435-0075x_Religel_Deckblatt_Multilingual MSDS
- HT_MSDS_Religel_1.1_Hardener_1.1_dt
- HT_MSDS_Religel_1.1_Hardener_1.1_engl
- HT_MSDS_Religel_1.1_Hardener_1.1_fr
- HT_MSDS_Religel_1.1_Hardener_1.1_it
- HT_MSDS_Religel_1.1_Religel Hardener_1.1_pol
- HT_MSDS_Religel_1.1_Hardener_1.1_dk
- HT_MSDS_Religel_1.1_Religel Hardener_1.1_s

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Religel - Härter
Druckdatum 26.03.2018
Bearbeitungsdatum 26.03.2018
Version 1.1
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe
Alkalien (Laugen)
Säure
Oxidationsmittel, stark
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Abschätzung/Einstufung
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Abschätzung/Einstufung
leicht reizend, aber nicht einstufungsrelevant.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Es liegen keine Informationen vor.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4 Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Kontaminierte Verpackungen sind restlos zu entleeren, und können nach entsprechender Reinigung
wiederverwendet werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind zu entsorgen.
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