User manual

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Die gemessene Extinktion E ist zur Konzentration des
Wasserinhaltsstoffes direkt proportional. Die Extinktion hängt bei
gegebenem Extiktionskoefzient und konstanter Schichtdicke der
Küvette ausschließlich von der Konzentration ab.
Das Gesetz hat nicht uneingeschränkte Gültigkeit, sondern setzt Licht
einer einzigen Wellenlänge, sogenanntes monochromatisches Licht,
voraus. Liegt die ausgesuchte Wellenlänge im sichtbaren Spektrum
des Sonnenlichtes (zwischen 400 und 800 nm), dann sollte die
Messung im Dunklen erfolgen, damit das Photometer die richtige
Menge an Durchlicht erfassen kann und nicht durch die Sonne oder
durchLampenbeeinußtwird.EinspeziellgeformterKüvettendeckel
verhindert während der Messung einen störenden Einuß durch
Fremdlichteinfall. Vor einer jeden Messserie muß ein Nullabgleich
mittels einer Blindprobe durchgeführt werden. Dieses stellt sicher,
daß nur die Extinktion des gebildeten Farbkomplexes gemessen
wird und nicht die Grundextinktion der ungefärbten Probe und des
Küvettenmaterials. Hierzu wird die zu untersuchende Probe in die
Küvette gefüllt und der Abgleich durch Drücken der ZERO-Taste
durchgeführt.
Nachfolgend nden Sie ein Schema der Funktionsweise in der
Messzelle:
Das Lambert-Beer‘sche-Gesetz stellt einen mathematisch einfach zu
erfassenden Zusammenhang her:
A = log I
o
/I
A = e
l
c d
e
l
=Extinktionskoefzient;dieseristvomverwendetenLösungsmittel
abhängig
d = Schichtdicke der Küvette