Safety data sheet
EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung Nr. 1907/2006
Version: 1 überarbeitet am:16.09.2015
HI 723 – 11 Chromium (VI) High Range Certified Standard Cuvette - B Druckdatum: 16.09.2015
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6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Bildung von Dämpfen und Aerosolen vermeiden. Substanz nicht inhalieren. Direkten Substanzkontakt vermeiden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Produkt nicht in Abwasser/ Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Verfahren zur Reinigung:
Produkt mit flüssigkeitsbindenden Absorbens aufnehmen und Stelle nachreinigen / neutralisieren.
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung:
7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang:
Dämpfe und Aerosolbildung vermeiden. Dämpfe und Aerosole nicht einatmen.
Unter Laborabzug arbeiten. Direkten Substanzkontakt vermeiden.
Augenspülflasche oder Augenbrause im Arbeitsraum bereitstellen.
Schutz und Hygienemaßnahmen: (Essen, Trinken, Rauchen und das Aufbewahren von Nahrungsmitteln
im Arbeitsraum ist untersagt. Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Nach Arbeitsende, Pausen und vor
den Mahlzeiten Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen).
7.1.2 Technische Maßnahmen zur Verhinderung von Staubbildung nicht erforderlich
7.2 Lagerung:
7.2.1 Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Gut belüfteter Ort, lichtgeschützt, möglichst gekühlt aufbewahren.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Empfohlene Lagerungstemperatur, Raumtemperatur +15°C - +25°C
Produkt nur autorisiertem Personal zugänglich machen.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte (DNEL, PNEL) Salzsäure (Hydrochloric acid)
TWA (8hr): 3 mg/m³
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz keine Daten vorhanden
8.3 Persönliche Schutzausrüstung
8.3.1 Atemschutz Laborabzug/Atemschutz bei Bildung von Dämpfen und Aerosolen erforderlich
8.3.2 Handschutz Laborhandschuhe (nach EN374)
8.3.3 Augenschutz Laborschutzbrille oder Gesichtsschutz
8.3.4 Körperschutz Laborkittel
8.4 Begrenzung und Überwachung der Umweltexpostition:
Siehe Abschnitt 6. Und 7. Keine darüber hinausgehenden Maßnahmen bekannt.