Safety data sheet

HI 70300 / HI 80300 Sicherheitsdatenblatt nach EG-Richtlinie 91/155/EWG
Datenblatt überarbeitet: 11/11/02 Ersetzt Datenblatt vom --/--/-- Seite:2/3
7
77
7
Handhabung
Lagerung
Handhabung und Lagerung
Während der Benutzung nicht Essen und Trinken. Hände und Gesicht nach
Arbeiten reinigen. Benetzte Bekleidung entfernen und waschen
Dicht verschlossen an gut belüfteten Ort. Lagerung bei Raumtemperatur
(15-25 °C) unter Lichtschutz in Verpackung, vor Kindern geschützt
aufbewahren
8
88
8
Pers. Schutzausr.
Atemschutz
Augenschutz
Handschutz
Arbeitshygiene
Arbeitsschutz
Expositionsbezeichnung /Schutzausrüstung
Nicht erforderlich
Erforderlich (Schutzhandschuhe / Gesichtsschild)
Erforderlich (Gummi- oder Plastik-Schutzhandschuhe)
Übliche Hygiene und Vorsichtsmaßnahmen, Hände reinigen, beim Umgang
nicht essen oder trinken. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.
k.A.
9
99
9
Physikalische und chemische Eigenschaften
Form: flüssig, Farbe: farblos, Geruch: geruchlos,
pH-Wert: k.A., in allen Verdünnungen mit Wasser ohne Reaktion mischbar.
Siedepunkt > 100 °C
zu vermeidende
Stoffe:
Gef.Zersetzungs-
produkte:
Weitere Angaben
Stabilität und Reaktivität
k.A.
Nicht bekannt
Stabil
1
11
11
11
1
Akute Toxizität
Augenkontakt
Hautkontakt
Verschlucken
Inhalation
Weitere Inform.
Angabe zur Toxikologie
Quantitative Daten zur Toxikologie dieses Produktes liegen uns nicht vor.
Reizungen, Längerer Kontakt kann Bindehautentzündungen verursachen.
Reizungen, Chronischer Hautkontakt kann Dermatitis verursachen.
Nach Einnahme größerer Mengen können sich Anzeichen wie Übelkeit,
Erbrechen, Durchfall zeigen
k.A.
Das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben.
1
11
12
22
2
Ökotoxische
Wirkung:
Biol. Effekte
Weitere Angaben
zur Ökologie:
Angabe zur Ökologie
Keine ökologischen Effekte bei sachgemäßer Handhabung.
k.A.
k.A.
1
11
13
33
3
Produkt
Hinweise zur Entsorgung
Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von
Chemikalien in den Mitgliedsstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch
das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) das
Verwertungsgebot festgeschrieben, dementsprechend sind "Abfälle zur
Verwertung"
und "Abfälle zur Beseitigung" zu unterscheiden. Besonderheiten –besonders
bei der Anlieferung - werden darüber hinaus auch durch die Bundesländer
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elt. Bitte nehmen Sie mit der zuständi
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Behörde oder