Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung Nr. 1907/2006
Version: 1 überarbeitet am:14.03.2016
HI 70030 Leitfähigkeits-Kalibrierlösung 12880 µS/cm
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5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Geeignete Löschmittel:
Sprühwasser-, Schaum-, Trockenpulver- oder Kohlendioxid-Löscher
Löschmittel von den Materialien der Umgebung abhängig machen.
5.2 Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
nicht bekannt
5.3 Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Produkt selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende
Gase:
Produkt selbst nicht brennbar. Im Brandfall ist die Entwicklung von gefährlichen Verbrennungsgasen und Dämpfen
möglich.
5.4 Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Die Gefahrenzone nicht ohne Chemikalienschutzanzug und atemluftunabhängigen Sauerstoffgerät betreten
5.5 Zusätzliche Hinweise:
Enthält flüchtige Wasserdämpfe
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: nicht erforderlich
6.2 Umweltschutzmaßnahmen: nicht erforderlich
6.3 Verfahren zur Reinigung: nicht anwendbar
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung:
7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
7.1.2 Technische Maßnahmen zur Verhinderung von Staubbildung nicht erforderlich
7.2 Lagerung:
7.2.1 Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Gut belüfteter Ort, lichtgeschützt, möglichst gekühlt aufbewahren.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Empfohlene Lagerungstemperatur, Raumtemperatur +15°C - +25°C
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte (DNEL, PNEL) keine Daten vorhanden
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz keine Daten vorhanden
8.3 Persönliche Schutzausrüstung
8.3.1 Atemschutz Laborabzug/Atemschutz bei Bildung von Dämpfen und Aerosolen erforderlich
8.3.2 Handschutz Laborhandschuhe (Gummi oder Plastik)
8.3.3 Augenschutz Laborschutzbrille oder Gesichtsschutz
8.3.4 Körperschutz Laborkittel
8.4 Begrenzung und Überwachung der Umweltexpostition:
Siehe Abschnitt 6. Und 7. Keine darüberhinausgehenden Maßnahmen bekannt.