Safety data sheet Article 15035142
ROSTENTFERNER KRAFT-GEL
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.7 Massengutbeförderung
gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
73/78 und gemäß IBC-Code
:
Nicht anwendbar.
Zusätzliche
Informationen
-
-
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Sonstige EU-Bestimmungen
1 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
:
Europäisches Inventar
:
Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
Internationale Vorschriften
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Lagerklasse (TRGS 510)
:
10
AOX
:
Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann zum AOX-Wert im
Abwasser beitragen.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Anhang XIV
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Keine der Komponenten ist gelistet.
VOC
:
Seveso-II-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-II-Richtlinie kontrolliert.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Nicht gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Nicht anwendbar.
Nicht verfügbar.
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
Seite: 11/12
30-3-2015.