Safety data sheet Article 15035135

ROST ENTFERNER
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Toxikologische Angaben (siehe Abschnitt 11)
Dies berücksichtigt, wenn bekannt, verzögerte und sofortige Auswirkungen sowie chronische Auswirkungen der
Bestandteile, durch kurzfristige und langfristige Exposition über orale, inhalative und dermale Expositionswege sowie
Augenkontakt.
Enthält C(M)IT/MIT(3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen
sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
:
Besondere Behandlungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
:
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Empfohlen: alkoholbeständiger Schaum,
CO₂,
Pulver, Sprühwasser.
Keinen Wasserstrahl verwenden.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
:
:
:
Geeignete Löschmittel
:
Ungeeignete Löschmittel
:
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Die Einwirkung der
Zersetzungsprodukte kann Gesundheitsschäden verursachen.
Dem Feuer ausgesetzte geschlossene Behälter mit Wasser kühlen. Löschwasser
nicht in Abflüsse oder Wasserwege gelangen lassen.
Ein geeignetes Atemschutzgerät kann erforderlich sein.
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Rauch, Stickoxide.
Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Einatmen von Dampf oder Nebel
vermeiden. Schutzvorschriften in Abschnitt 7 und 8 beachten.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde,
Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen
Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben (siehe Abschnitt 13).
Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern. Den Gebrauch von Lösemittel
vermeiden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei der Verschmutzung
von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen
die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
6.3. Methoden und Material
für Rückhaltung und
Reinigung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
:
Einsatzkräfte
:
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch
Informationen in "Nicht für Notfälle geschultes Personal".
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Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
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23-10-2017