Safety data sheet Article 15035135
ROST ENTFERNER
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Siehe Abschnitt 16 für den
vollständigen Wortlaut der oben
angegebenen H-Sätze.
Zitronensäure
EG: 201-069-1
CAS: 77-92-9
≥10 - ≤25
Eye Irrit. 2, H319
[1]
C(M)IT/MIT(3:1)
CAS: 55965-84-9
Verzeichnis:
613-167-00-5
<0,0015
Acute Tox. 3, H301
Acute Tox. 3, H311
Acute Tox. 3, H331
Skin Corr. 1B, H314
Eye Dam. 1, H318
Skin Sens. 1, H317
Aquatic Acute 1, H400 (M=1)
Aquatic Chronic 1, H410 (M=1)
[1]
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Typ
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen. Person warm und ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider für mindestens 10 Minuten geöffnet halten und
reichlich mit sauberem, frischem Wasser spülen und unverzüglich ärztlichen Rat
einholen.
Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut gründlich mit Seife und
Wasser reinigen oder zugelassenes Hautreinigungsmittel verwenden. Lösemittel
oder Verdünner NICHT verwenden.
An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Bei nicht vorhandener
oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen.
Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
:
Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde gemäß der konventionellen Methode der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beurteilt und wird entsprechend als Gemisch mit toxikologischen
Eigenschaften eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details.
Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen,
wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane und Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen
Nervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und
in schweren Fällen Bewußtlosigkeit.
Lösungsmittel können einige der obigen Wirkungen bei Absorption durch die Haut hervorrufen. Wiederholter oder
langanhaltender Kontakt mit dem Gemisch kann den Entzug des natürlichen Fett aus der Haut verursachen und zu
einer nichtallergischen Kontaktdermatitis sowie der Absorption durch die Haut führen.
Spritzer in die Augen können Reizungen und reversible Schäden verursachen.
Einnahme kann Übelkeit, Durchfall und Erbrechen verursachen.
Hautkontakt
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
:
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Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
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23-10-2017