Safety data sheet Article 15035135

ROST ENTFERNER
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
1 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse
:
Internationale Vorschriften
Lagerklasse (TRGS 510)
:
12
AOX
:
Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann zum AOX-Wert im
Abwasser beitragen.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Nicht anwendbar.
Wassergefährdungsklasse
:
1 Anhang Nr. 4
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Nicht gelistet.
Türkei
:
Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
CEPE-Code
:
1
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Eye Irrit. 2, H319
Rechenmethode
Volltext der abgekürzten H-Sätze
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
Seite: 12/13
23-10-2017