Safety data sheet Article 15035166

ROSTUMWANDLER
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Typ
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen. Person warm und ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Augen sofort mit
fließendem Wasser mindestens 15 Minuten lang spülen und dabei die Augenlider
geöffnet halten. Sofort einen Arzt hinzuziehen.
Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut gründlich mit Seife und
Wasser reinigen oder zugelassenes Hautreinigungsmittel verwenden. Lösemittel
oder Verdünner NICHT verwenden.
An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Bei nicht vorhandener
oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen.
Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
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Toxikologische Angaben (siehe Abschnitt 11)
Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde nach der Verordnung EG 1272/2008 bewertet
und entsprechend seiner toxikologischen Gefahren eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details.
Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen,
wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane und Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen
Nervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und
in schweren Fällen Bewußtlosigkeit.
Lösungsmittel können einige der obigen Wirkungen bei Absorption durch die Haut hervorrufen. Wiederholter oder
langanhaltender Kontakt mit dem Gemisch kann den Entzug des natürlichen Fett aus der Haut verursachen und zu
einer nichtallergischen Kontaktdermatitis sowie der Absorption durch die Haut führen.
Spritzer in die Augen können Reizungen und reversible Schäden verursachen.
Einnahme kann Übelkeit, Durchfall und Erbrechen verursachen.
Dies berücksichtigt, wenn bekannt, verzögerte und sofortige Auswirkungen sowie chronische Auswirkungen der
Bestandteile, durch kurzfristige und langfristige Exposition über orale, inhalative und dermale Expositionswege sowie
Augenkontakt.
Hautkontakt
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen
sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
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Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer
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Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
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Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
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Seite: 3/13
12-5-2015.