Safety data sheet Article 15035180
ROST BLOCKER AEROSOL
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen
Abfall.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter
und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Behälter nicht aufstechen
oder verbrennen.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in
die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und
Gemeinden zu beachten.
Wird dieses Produkt mit anderen Abfallstoffen vermischt, dann gilt möglicherweise
der ursprüngliche Abfallproduktcode nicht mehr und es muss ein geeigneter Code
zugewiesen werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Abfallbehörde.
Hinweise zur Entsorgung
:
Hinweise zur Entsorgung
:
Unter Zuhilfenahme der in diesem Sicherheitsdatenblatt bereitgestellten
Informationen muss von den zuständigen Abfallbehörden über die Klassifizierung
leerer Behälter Rat eingeholt werden.
Leere Behälter müssen verschrottet oder überholt werden.
Durch das Produkt verunreinigte Behälter sind in Übereinstimmung mit lokalen und
nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
DRUCKGASPACKUNGEN
2
Nicht anwendbar.
DRUCKGASPACKUNGEN
2.1
Nicht anwendbar.
UN1950
UN1950
ADR
IMDG
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
Umweltgefahren
Klasse
Unterklasse
-
-
Meeresschadstoff
Nein.
Nein.
Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil
das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen,
welche für diese Beförderungsarten notwendig sind.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
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22-10-2017