Safety data sheet Article 15035173
ROST BLOCKER
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Sonstige Angaben
:
Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, Isoalkane, cyclische,
<2% aromatische
ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1
Kohlenwasserstoffe,C10-C13,n-Alkane,Isoalkane,cyclische,
<2%aromatische
ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Das Gemisch wurde gemäß der Summationsmethode der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
beurteilt und wird entsprechend als Gemisch mit ökotoxikologischen Eigenschaften eingestuft. Für Einzelheiten hierzu
siehe Artikel 2 und 3.
12.1. Toxizität
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Mobilität
Nicht verfügbar.
:
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Trizinkbis(orthophosphat)
Akut LC50 1,92 mg/l
Fisch - Oncorhynchus kisutch
96 Stunden
Akut LC50 0,77 mg/l
Fisch - Pimephales promelas
96 Stunden
Akut LC50 0,33 mg/l
Fisch - Thymallus articus
96 Stunden
Spezies
Resultat
Exposition
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
12.4. Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
OC
)
Nicht verfügbar.
:
12.6. Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
PBT
:
Nicht anwendbar.
P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar. T: Nicht verfügbar.
vPvB
:
Nicht anwendbar.
vP: Nicht verfügbar. vB: Nicht verfügbar.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen
Abfall.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die identifizierte Verwendung
in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien
hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in
die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
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22-10-2017