Safety data sheet Article 21251766
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den Vorteil, dass bei hartnäckiger oder unbekannter Kontamination die Person mit neuer Atemluft versorgt werden kann,
ohne den Individualschutz zu durchbrechen.
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen.
Bei der Verschmutzung von Seen, Flüssen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die
jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.3. Methoden und Material für Eindämmung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen
und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln
(siehe Abschnitt 13).
Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern - Verwendung von Lösemitteln vermeiden.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicherSchutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Vor
sichtsmaßnahmen für eine sichere Handhabung
Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Dampfkonzentrationen in der Luft und ein Überschreiten der
Arbeitsplatzgrenzwerte vermeiden.
Das Material außerdem nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht und andere Zündquellen ferngehalten
werden.
Elektrische Geräte müssen nach dem anerkannten Standard geschützt sein.
Das Gemisch kann sich elektrostatisch aufladen: beim Ümfüllen von einem Behälter in einen anderen immer Erdung
durchführen.
Arbeiter sollten antistatische Kleidung inkl. Schuhwerk tragen und Böden sollten leitfähig sein.
Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
Funkensicheres Werkzeug verwenden.
Kontakt mit der Haut und den Augen vermeiden.
Stäube, Teilchen und Spritznebel bei der Anwendung dieses Gemisches nicht einatmen.
Einatmen von Schleifstaub vermeiden.
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.
Persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Niemals Behälter mit Druck leeren - kein Druckbehälter!
Stets in Behältern aufbewahren, die dem gleichen Material des Originalbehälters entsprechen.
Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
Nicht in die Kanalisation oder fließende Gewässer gelangen lassen.
Hinweise zum Brand
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und Explosionsschutz
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus.
Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch.
7.2. Bedingungen für eine sichere Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung in Übereinstimmung mit
der Betriebssicherheitsverordnung.
Zusammenlagerungshinweise
Von Oxydationsmitteln sowie stark alkalischen und stark sauren Materialien fernhalten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Hinweise auf dem Etikett beachten.
Lagerung zwischen 5 und 30 °C an einem trockenen, gut gelüfteten Ort und vor Hitze und direkter
Sonneneinstrahlung schützen.
Hinweise zur gemeinsamen Lagerung