Safety Data Sheet Article 15035094
HAFTGRUND
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter
und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die
Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und
Gemeinden zu beachten.
Wird dieses Produkt mit anderen Abfallstoffen vermischt, dann gilt möglicherweise
der ursprüngliche Abfallproduktcode nicht mehr und es muss ein geeigneter Code
zugewiesen werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Abfallbehörde.
Hinweise zur Entsorgung
:
Hinweise zur Entsorgung
:
Unter Zuhilfenahme der in diesem Sicherheitsdatenblatt bereitgestellten
Informationen muss von den zuständigen Abfallbehörden über die Klassifizierung
leerer Behälter Rat eingeholt werden.
Leere Behälter müssen verschrottet oder überholt werden.
Durch das Produkt verunreinigte Behälter sind in Übereinstimmung mit lokalen und
nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
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Nicht unterstellt.
Nicht unterstellt.
ADR
IMDG
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
Umweltgefahren
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
für den Verwender
Klasse
Unterklasse
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Meeresschadstoff
Meeresschadstoffe
Nein.
Nicht verfügbar.
Nein.
Transport auf dem Werksgelände:
nur in
geschlossenen Behältern transportieren, die
senkrecht und fest stehen. Personen, die das
Produkt transportieren, müssen für das richtige
Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder
Verschütten unterwiesen sein.
Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil
das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen,
welche für diese Beförderungsarten notwendig sind.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
Seite: 9/12
13-7-2015.