Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT HAFTGRUND ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname : HAFTGRUND 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts : Wäßriges Beschichtungsmittel für außen und innen. 1.3.
HAFTGRUND ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.2. Kennzeichnungselemente Signalwort : Kein Signalwort. Gefahrenhinweise : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Sicherheitshinweise Allgemein Prävention : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. : P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
HAFTGRUND ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Schutz der Ersthelfer : Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. 4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Die Zubereitung ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Änderungen nicht als gefährlich eingestuft. Spritzer in die Augen können Reizungen und reversible Schäden verursachen.
HAFTGRUND ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung : Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben (siehe Abschnitt 13). Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern. Den Gebrauch von Lösemittel vermeiden. 6.4.
HAFTGRUND ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Empfohlene Überwachungsverfahren : Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln.
HAFTGRUND ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen empfohlen. Für kurzzeitigen Kontakt werden Schutzhandschuhe der Klasse 2 oder höher (Durchbruchzeit grösser 30 min gemäss EN 374) empfohlen. HINWEIS: Für die Auswahl von Schutzhandschuhen für eine bestimmte Verwendung und die Dauer ihrer Benutzung an den Arbeitsplätzen sollte alle relevanten Arbeitsplatzfaktoren berücksichtigt werden.
HAFTGRUND ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Viskosität : Kinematisch (Raumtemperatur): 7,58 cm2/s Explosive Eigenschaften : Nicht verfügbar. Oxidierende Eigenschaften : Nicht verfügbar. 9.2. Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10.2.
HAFTGRUND ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht verfügbar. Aspirationsgefahr Nicht verfügbar. Sonstige Angaben : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
HAFTGRUND ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Hinweise zur Entsorgung : Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu beachten. Wird dieses Produkt mit anderen Abfallstoffen vermischt, dann gilt möglicherweise der ursprüngliche Abfallproduktcode nicht mehr und es muss ein geeigneter Code zugewiesen werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Abfallbehörde.
HAFTGRUND Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen, welche für diese Beförderungsarten notwendig sind. Nicht verfügbar. HI/Kemler-Zahl Not applicable. Notfallpläne ("EmS") 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code : Nicht anwendbar. Zusätzliche Informationen - - ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.
HAFTGRUND ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle Nicht gelistet. 15.2 : Nicht anwendbar. Stoffsicherheitsbeurteilung ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben CEPE-Code : 7 Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen. Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr.
HAFTGRUND ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Head Office Akzo Nobel Decorative Coatings B.V, Rijksstraatweg 31, 2171 AJ Sassenheim, the Netherlands Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum : 13-7-2015.