Safety Data Sheet Article 20085500

METALLSCHUTZLACK GLAENZEND
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Wenn die Arbeiter einer Konzentration über dem Grenzwert ausgesetzt sind,
müssen sie geeignete und zugelassen Atemschutzgeräte tragen.
Beim Trockenschleifen, Schneidbrennen und/oder Schweißen der ausgehärteten
Farbe kann gefährlicher Staub oder Rauch entstehen. Wenn möglich Naßschleifen.
Wenn eine Exposition durch Absaugeinrichtungen nicht ausreichend vermieden
werden kann, müssen entsprechende Atemschutzgeräte getragen werden.
Das Personal sollte antistatische Kleidung aus Naturfaser oder
aus hitzebeständiger Kunstfaser tragen.
Zum Schutz gegen Spritzer Schutzbrille tragen.
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Die Empfehlungen zu den zu verwendenden Handschuhtypen beim Umgang mit
diesem Produkt basieren auf Informationen aus der folgenden Quelle:
Der Benutzer muss sicherstellen, dass er den Handschuhtyp zum Umgang mit
diesem Produkt auswählt, der am besten geeignet ist, wobei die speziellen
Einsatzbedingungen gemäss der Risikoeinschätzung des Benutzers berücksichtigt
werden müssen.
Bei längerem oder wiederholtem Umgang, die folgenden Handschuhtypen tragen:
Empfohlen: Polyethylen (PE)
Nicht empfohlen: Naturkautschuk (Latex)
Für alle unbedeckten Körperteile geeignete Hautschutzsalbe verwenden; nicht nach
einer eingetretenen Exposition verwenden.
Handschuhe
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Handschutz
Augenschutz/Gesichtsschutz
Atemschutz
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Körperschutz
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Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
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Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten
Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Hygienische Maßnahmen
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Körperschutz
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Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
149°C
Physikalischer Zustand
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich
Dampfdruck
Relative Dichte
Dampfdichte
Löslichkeit(en)
Flüssigkeit.
Nicht verfügbar.
1,104
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
In den folgenden Materialien unlöslich: kaltes Wasser.
Nicht verfügbar.
Geruch
pH
Nicht verfügbar.
Farbe
Verdunstungsrate
Nicht verfügbar.
Flammpunkt
Geschlossenem Tiegel: 32°C
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geruschsschwelle
Obere/untere Entflammbarkeit
oder Explosionsgrenzen
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9.1 Informationen über grundsätzliche physikalische und chemische Eigenschaften
Aussehen
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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Seite: 6/12
22-8-2012.