Safety data sheet Article 15034655

METALLSCHUTZLACK HAMMERSCHLAG
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
:
Andere Gefahren, die zu
keiner Einstufung führen
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Identifikatoren
67/548/EWG
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Siehe Abschnitt 16
für den
vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen R-
Sätze.
% (w/w)
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Einstufung
Siehe Abschnitt 16 für
den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen H-Sätze.
Naphtha (Erdöl), mit
Wasserstoff behandelt,
schwer
REACH #:
01-2119463258-33
>=25 -
<35
R10
Flam. Liq. 3, H226
[1] [2]
EG: 265-150-3
Xn; R65
STOT SE 3, H336
(Narkotisierende
Wirkungen)
CAS: 64742-48-9
R66, R67
Asp. Tox. 1, H304
Verzeichnis:
649-327-00-6
Trizinkbis
(orthophosphat)
EG: 231-944-3
>=0,25
- <2,5
N; R50/53
Aquatic Acute 1, H400
[1]
CAS: 7779-90-0
Aquatic Chronic 1, H410
Verzeichnis:
030-011-00-6
Naphtha (Erdöl), mit
Wasserstoff
behandelte schwere
EG: 265-150-3
<10
Xn; R65
Asp. Tox. 1, H304
[1] [2]
CAS: 64742-48-9
R66
Verzeichnis:
649-327-00-6
2-Butanonoxim
REACH #:
01-2119539477-28
>=0,1 -
<1
Carc. Cat. 3; R40
Acute Tox. 4, H312
[1]
EG: 202-496-6
Xn; R21
Eye Dam. 1, H318
CAS: 96-29-7
Xi; R41
Skin Sens. 1, H317
Verzeichnis:
616-014-00-0
R43
Carc. 2, H351
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Typ
3.2 Gemische
:
Gemisch
Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Augen sofort mit
fließendem Wasser mindestens 15 Minuten lang spülen und dabei die Augenlider
geöffnet halten. Sofort einen Arzt hinzuziehen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen.
Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
:
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt
:
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
Seite: 3/15
18-5-2015.