Safety data sheet Article 15034655
METALLSCHUTZLACK HAMMERSCHLAG
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Gefährliche Inhaltsstoffe
:
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, schwer
Einstufung
R10
R66, R67
R52/53
:
Physikalische/chemische
Gefahren
:
Entzündlich.
:
Gesundheitsrisiken
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können
Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
:
Umweltgefahren
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze.
Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie]
Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
:
Gefahrenhinweise
:
Prävention
:
Sicherheitshinweise
Reaktion
:
Lagerung
:
Entsorgung
:
Achtung
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P233 - Behälter dicht verschlossen halten.
P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P304 + P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für
ungehinderte Atmung sorgen.
P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P235 - Kühl halten.
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen/ nationalen Vorschriften der Entsorgung
zuführen.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
Mit kindergesicherten
Verschlüssen
auszustattende Behälter
Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
:
:
:
Enthält 2-Butanonoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Spezielle Verpackungsanforderungen
2.3. Sonstige Gefahren
Allgemein
:
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett
bereithalten.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe,
Mischungen und
Erzeugnisse
:
Nicht anwendbar.
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
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18-5-2015.