Safety data sheet Article 15034480
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Identifikatoren
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
% (w/w)
Typ
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
[CLP]
Einstufung
Siehe Abschnitt 16 für den
vollständigen Wortlaut der oben
angegebenen H-Sätze.
Naphtha (Erdöl), mit
Wasserstoff behandelt,
schwer
REACH #:
01-2119463258-33
>=25 -
<35
Flam. Liq. 3, H226
[1] [2]
EG: 265-150-3
STOT SE 3, H336 (Narkotisierende
Wirkungen)
CAS: 64742-48-9
Asp. Tox. 1, H304
Verzeichnis:
649-327-00-6
Trizinkbis(orthophosphat)
EG: 231-944-3
>=0,25 -
<2,5
Aquatic Acute 1, H400
[1]
CAS: 7779-90-0
Aquatic Chronic 1, H410
Verzeichnis:
030-011-00-6
Naphtha (Erdöl), mit
Wasserstoff behandelte
schwere
EG: 265-150-3
<10
Asp. Tox. 1, H304
[1] [2]
CAS: 64742-48-9
Verzeichnis:
649-327-00-6
Naphtha (Erdöl), mit
Wasserstoff behandelte
schwere
REACH #:
01-2119457273-39
<10
Asp. Tox. 1, H304
[1] [2]
EG: 265-150-3
Verzeichnis:
649-327-00-6
2-Butanonoxim
REACH #:
01-2119539477-28
>=0,1 - <1
Acute Tox. 4, H312
[1]
EG: 202-496-6
Eye Dam. 1, H318
CAS: 96-29-7
Skin Sens. 1, H317
Verzeichnis:
616-014-00-0
Carc. 2, H351
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Typ
Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Augen sofort mit
fließendem Wasser mindestens 15 Minuten lang spülen und dabei die Augenlider
geöffnet halten. Sofort einen Arzt hinzuziehen.
Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut gründlich mit Seife und
Wasser reinigen oder zugelassenes Hautreinigungsmittel verwenden. Lösemittel
oder Verdünner NICHT verwenden.
An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Bei nicht vorhandener
oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen.
Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
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Hautkontakt
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen
Augenkontakt
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Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
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26-5-2015.