Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname : METALLSCHUTZLACK GLAENZEND 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts Lösemittelverdünnbares Beschichtungsmittel für außen. : 1.3.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Achtung Gefahrenhinweise : H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, schwer REACH #: 01-2119463258-33 EG: 265-150-3 Trizinkbis(orthophosphat) CAS: 64742-48-9 Verzeichnis: 649-327-00-6 EG: 231-944-3 Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere 2-Butanonoxim CAS: 7779-90-0 Verzeichnis: 030-011-00-6 EG: 265-150-3 CAS: 64742-48-9
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Verschlucken Schutz der Ersthelfer : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Person warm und ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen. : Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal : Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Schutzvorschriften in Abschnitt 7 und 8 beachten.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Seveso-II-Richtlinie - Meldeschwellen (in Tonnen) Gefahrenkriterien Kategorie Benachrichtigung und MAPP-Grenzwert Grenzwert Sicherheitsbericht P5c: Entzündbare Flüssigkeiten 2 und 3, die nicht unter P5a oder P5b fallen C6: Entzündlich (R10) 5000 50000 5000 50000 7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen : Nicht verfügbar.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Geeignete technische Steuerungseinrichtungen : Für ausreichende Lüftung sorgen. Wo vernünftigerweise praktikabel kann dies durch lokale Absaugung und einer guten allgemeinen Entlüftung geschehen. Falls dies nicht ausreicht,um die Partikel- und Lösemitteldampfkonzentration unter den Arbeitsplatz- Grenzwerten zu halten, muß ein geeigneter Atemschutz getragen werden.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Körperschutz : Das Personal sollte antistatische Kleidung aus Naturfaser oder aus hitzebeständiger Kunstfaser tragen. : Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10.2. Chemische Stabilität : Stabil unter den empfohlenen Lager- und Umgangsbedingungen (siehe Abschnitt 7). 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen : Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.4.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Mutagenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Karzinogenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Reproduktionstoxizität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Teratogenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC) : Nicht verfügbar. Mobilität : Nicht verfügbar. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT : Nicht anwendbar. vPvB P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar. T: Nicht verfügbar. : Nicht anwendbar. 12.6. Andere schädliche Wirkungen vP: Nicht verfügbar. vB: Nicht verfügbar. : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen, welche für diese Beförderungsarten notwendig sind. ADR IMDG 14.1 UN-Nummer UN1263 UN1263 14.2 Ordnungsgemäße UN- FARBE FARBE Klasse 3 3 Unterklasse - - 14.4 Verpackungsgruppe III III Nein. Nein. Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV Keine der Komponenten ist gelistet. Besonders besorgniserregende Stoffe Keine der Komponenten ist gelistet. Anhang XVII : Nicht anwendbar.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Nicht gelistet. 15.2 : Nicht anwendbar. Stoffsicherheitsbeurteilung ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben CEPE-Code : 1 Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen. Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr.
METALLSCHUTZLACK GLAENZEND ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Wichtiger Hinweis: Es wurde bei den Informationen in diesem Datenblatt nicht beabsichtigt, daß sie in jedem Detail erschöpfend sind.