Safety Data Sheet Article 15034882

METALLSCHUTZLACK MATT
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Es sind keine Angaben über die Zubereitung vorhanden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Die Zubereitung wurde anhand der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) bewertet und
nicht als umweltgefährlich eingestuft.
12.1 Toxizität
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Mobilität
Nicht verfügbar.
:
12.3 Bioakkumulationspotenzial
2-Butoxy-ethanol
Akut EC50 >1000 mg/L Frischwasser
Daphnie - Daphnia magna - <24
Stunden
48 Stunden
Akut LC50 800000 bis 1000000 ug/L
Meerwasser
Krustazeen - Crangon crangon
48 Stunden
Akut LC50 1250000 ug/L Meerwasser
Fisch - Menidia beryllina - 40 bis
100 mm
96 Stunden
Chronisch NOEC 1000 mg/L
Frischwasser
Daphnie - Daphnia magna - <24
Stunden
48 Stunden
Spezies
Resultat
Exposition
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
OC
)
Nicht verfügbar.
:
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
PBT
:
Nicht anwendbar.
P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar. T: Nicht verfügbar.
vPvB
:
Nicht anwendbar.
vP: Nicht verfügbar. vB: Nicht verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses Produkt nicht als
gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 91/689/EWG zu betrachten.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Verpackung
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Beachtliche Rückstandsmengen des Abfallprodukts sollten nicht über den
Abwasserkanal entsorgt werden, sondern in einer geeigneten
Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Überschüsse und nicht zum
Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und
Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen
und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu beachten.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
Seite: 8/11
10-1-2012.