Safety Data Sheet Article 15034882
METALLSCHUTZLACK MATT
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
:
Andere Gefahren, die zu
keiner Einstufung führen
Nicht verfügbar.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
Mit kindergesicherten
Verschlüssen
auszustattende Behälter
Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
:
:
:
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Spezielle Verpackungsanforderungen
2.3 Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Identifikatoren
Chemische
Bezeichnung
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen
Wortlaut der oben angegebenen R-Sätze.
%
Einstufung
2-Butoxy-ethanol
EG: 203-905-0
CAS: 111-76-2
Verzeichnis: 603-014-
00-0
5-7
Xn; R20/21/22
Xi; R36/38
Acute Tox. 3, H301
Acute Tox. 3, H311
Acute Tox. 4, H332
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
[1] [2]
Magnesiumbis(dinonylnaphthalinsulfonat)
EG: 248-777-7
CAS: 28015-99-8
Verzeichnis:
Selfclassified
1-5
Xi; R36/38
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
[1]
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe sind oder
welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Typ
Typ
Stoffe, die im Sinne der Stoffrichtlinie 67/548/EWG als gefährlich für Mensch oder Umwelt eingestuft sind, einen
festgelegten Arbeitsplatzgrenzwert besitzen oder als PBT-Stoff oder vPvB-Stoff gelten.
67/548/EWG
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen. Person warm und ruhig halten. Kein Erbrechen auslösen.
Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Augen sofort mit fließendem
Wasser mindestens 15 Minuten lang spülen und dabei die Augenlider geöffnet
halten. Sofort einen Arzt hinzuziehen.
Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut gründlich mit Seife und Wasser
reinigen oder zugelassenes Hautreinigungsmittel verwenden. Lösemittel oder
Verdünner NICHT verwenden.
An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Bei nicht vorhandener
oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen.
Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
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Hautkontakt
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
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Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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10-1-2012.