Safety data sheet Article 15035874

STRUKTUR EFFEKT
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.6. Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen
Abfall.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die identifizierte Verwendung
in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien
hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Dampf aus den
Produktrückständen kann innerhalb des Behälters eine hoch entzündliche oder
explosive Atmosphäre bilden. Gebrauchte Behälter nicht aufschneiden oder
schleifen, bevor diese innen nicht gründlich gereinigt worden sind. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in
die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und
Gemeinden zu beachten.
Wird dieses Produkt mit anderen Abfallstoffen vermischt, dann gilt möglicherweise
der ursprüngliche Abfallproduktcode nicht mehr und es muss ein geeigneter Code
zugewiesen werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Abfallbehörde.
Hinweise zur Entsorgung
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Hinweise zur Entsorgung
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Unter Zuhilfenahme der in diesem Sicherheitsdatenblatt bereitgestellten
Informationen muss von den zuständigen Abfallbehörden über die Klassifizierung
leerer Behälter Rat eingeholt werden.
Leere Behälter müssen verschrottet oder überholt werden.
Durch das Produkt verunreinigte Behälter sind in Übereinstimmung mit lokalen und
nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil
das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen,
welche für diese Beförderungsarten notwendig sind.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
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Seite: 11/15
7-3-2016