Safety data sheet Article 15035197
PINSELREINIGER
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Nicht anwendbar.
Türkei
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Nicht gelistet.
Hinweis für den Leser
13
23-10-2017
Druckdatum
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
Version
Datum der letzten Ausgabe
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23-10-2017
26-4-2017
Wichtiger Hinweis: Es wurde bei den Informationen in diesem Datenblatt nicht beabsichtigt, daß sie in jedem
Detail erschöpfend sind. Sie beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und auf den gegenwärtig
gültigen Gesetzen: Jeder, der das Produkt für eine andere außer der im technischen Datenblatt angegebenen
Verwendung einsetzt, ohne vorher eine schriftliche Bestätigung der Eignung des Produktes für diesen Zweck
von uns erhalten zu haben, handelt auf eigene Gefahr. Es liegt immer in der Verantwortung des Anwenders,
alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die im Bereich des Anwenders gültigen Gesetze und
Verordnungen erfüllt werden. Vor dem Einsatz muß das Materialdatenblatt und/oder das technische Datenblatt
(je nach Verfügbarkeit) für dieses Produkt gelesen werden. Jede Empfehlung oder Erklärung, die von uns über
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
CEPE-Code
:
1
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Flam. Liq. 3, H226
Auf Basis von Testdaten
STOT SE 3, H336
Rechenmethode
Asp. Tox. 1, H304
Rechenmethode
Volltext der abgekürzten H-Sätze
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
H226
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich
sein.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Acute Tox. 4, H332
AKUTE TOXIZITÄT (Einatmen) - Kategorie 4
Asp. Tox. 1, H304
ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Flam. Liq. 3, H226
ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN - Kategorie 3
STOT SE 3, H336
SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE
EXPOSITION) (Narkotisierende Wirkungen) - Kategorie 3
Ausgabedatum/
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