Safety data sheet Article 15035197
PINSELREINIGER
Seite: 12/14
Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil
das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen,
welche für diese Beförderungsarten notwendig sind.
Zusätzliche
Informationen
Spezielle Vorschriften
640 (E)
Tunnelcode
(D/E)
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Sonstige EU-Bestimmungen
Zutreffend. Kategorie: 6 Entzündlich.
Störfallverordnung
1 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse
:
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
:
Technische Anleitung Luft
:
TA-Luft Nummer 5.2.5: 100%
Europäisches Inventar
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Internationale Vorschriften
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Lagerklasse (TRGS 510)
:
3
Anhang XIV
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Keine der Komponenten ist gelistet.
VOC
:
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt kann zur Berechnung herangezogen werden, um zu bestimmen, ob ein Standort unter die Seveso-
Richtlinie über die Gefahren schwerer Unfälle fällt.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Wassergefährdungsklasse
:
1 Anhang Nr. 4
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Nicht gelistet.
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Konform mit dem EU-Recht für diese Unterkategorie Produkts: siehe Etikett
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
Seite: 12/14
23-10-2017










