Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 15.05.2017 überarbeitet am: 12.05.2017Versionsnummer 2
Handelsname:
Hama Reinigungsspray (35 ml)
(Fortsetzung von Seite 1)
44.1.6
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2.3 Sonstige Gefahren
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
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Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 1569-01-3
EINECS: 216-372-4
1-Propoxy-2-propanol
Flam. Liq. 3, H226; Eye Irrit. 2, H319
0,1-
≤
2,5%
CAS: 9043-30-5
NLP: 500-027-2
Polyoxy-1,2-ethanediyl, alpha-isotridecyl-omega-hydroxy-
Eye Dam. 1, H318; Acute Tox. 4, H302
0,1-
≤
2,5%
CAS: 68515-73-1 Alkylpolyglucosid (APG)
Eye Dam. 1, H318
0,1-
≤
2,5%
CAS: 26172-55-4
EINECS: 247-500-7
5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on
Acute Tox. 3, H301; Acute Tox. 3, H311; Acute Tox. 3, H331; Skin Corr. 1B,
H314; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410; Skin Sens. 1, H317
<0,0015%
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Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
nichtionische Tenside, METHYLCHLOROISOTHIAZOLINONE, METHYLISOTHIAZOLINONE <5%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht auszuschließen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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