Operation Manual

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Die einschlägigen Unfallverhütungsvor-
schriften sowie die sonstigen allgemein
anerkannten sicherheitstechnischen
und arbeitsmedizinischen Regeln sind
einzuhalten.
Die Maschine entspricht auf Grund ihrer
Konzipierung und Bauart sowie in der
von uns in Verkehr gebrachten Ausfüh-
rung den einschlägigen grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforde-
rungen der EG-Richtlinien (siehe Kon-
formitätserklärung). Bei einer nicht mit
uns abgestimmten Änderung der Ma-
schine verliert diese Erklärung ihre Gül-
tigkeit. Eigenmächtige Veränderungen
an der Maschine schließen eine Haf-
tung des Herstellers für die daraus re-
sultierenden Schäden aus.
Hinweise zur Gewährleistung
Grundsätzlich gelten die Bestimmun-
gen des Kaufvertrages. Schäden unter-
liegen nicht der Gewährleistung, wenn
sie auf die Nichtbeachtung der Vor-
schriften über die Pflege und Wartung
zurückzuführen sind. Wartungsarbeiten
sind von einer autorisierten Hako Ser-
vicestelle durchzuführen und im “War-
tungsnachweis” zu bestätigen, das gilt
als Gewährleistungsnachweis.
Von der Gewährleistung ausgeschlos-
sen sind: Natürlicher Verschleiß und
Schäden durch Überbeanspruchung,
defekte Sicherungen, unsachgemäße
Behandlung oder unzulässige Ände-
rungen. Gewährleistungsansprüche er-
löschen außerdem, wenn an der
Maschine Schäden entstehen, die auf
von uns nicht ausdrücklich freigegebe-
ne Teile und Zubehör oder auf die
Nichtbeachtung von Wartungsvor-
schriften zurückzuführen sind.
Übernahme der Maschine
Sofort nach Ankunft der Maschine müs-
sen Sie feststellen, ob Transportschä-
den entstanden sind. Diese werden
Ihnen ersetzt, wenn Sie den Schaden
vom Transporteur sofort bestätigen las-
sen und die Schadensmeldung mit dem
Frachtbrief an unseren autorisierten
Vertragspartner senden.