operation manual
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Sicherheitsabstände (Mindestabstände):
Bei der Aufstellung des Dauerbrandofens
müssen grundsätzlich die behördlich
angeordneten Brandschutzbestimmungen
befolgt werden. Fragen Sie diesbezüglich Ihren
Bezirksschornsteinfegermeister bzw.
Bezirkskaminkehrermeister.
Als Mindestentfernung des Heizgerätes von
brennbaren oder temperaturempfindlichen
Materialien (z.B. Möbel, Tapete, Holzver-
kleidung) bzw. von tragenden Wänden muss
folgendes eingehalten werden (Abbildungen 2
und 5):
20 cm zur Rückwand,
20 cm zu den Seitenwänden und
80 cm im Strahlungsbereich der
Sichtfensterscheibe.
Bei brennbaren oder temperaturempfindlichen
Fußbelägen muss das Gerät auf eine nicht
brennbare Bodenschutzplatte (z.B. Stahlblech,
Glas) gestellt werden. Die Mindestabmaße
betragen dabei:
50 cm Überstand der Bodenschutzplatte vor
das Gerät,
30 cm (ab Innenkante Feuerraumöffnung
bis zum seitlichen Rand der
Bodenschutzplatte).
Bodenschutzplatten (Unterlagsplatten bzw. U-
Platten) führen wir in unserem
Zubehörprogramm. Sie können diese im
Bedarfsfall bei Ihrem Ofenfachhändler bestellen.
5. Betrieb des Dauerbrandofens
Der Dauerbrandofen darf nur von Erwachsenen
beheizt werden. Achten Sie darauf, daß Kinder
nie alleine beim Dauerbrandofen verweilen
(lassen Sie den Dauerbrandofen nicht längere
Zeit ohne Aufsicht). Der Dauerbrandofen darf
nur nach dieser Bedienungsanleitung benutzt
werden.
5.1. Geeignete Brennstoffe, Füllmengen:
1. Anthrazit- und Mager-Nuss 3
2. Steinkohlenbriketts
3. Braunkohlenbriketts
4. Naturbelassenes, trockenes Scheitholz
5. Holzbriketts nach DIN 51731
Bitte beachten Sie den jeweiligen Heizwert
Ihres gewählten Brennstoffes, damit Sie
Folgeschäden am Ofen vermeiden.
Achtung:
Laut Immissionsschutzgesetz sind folgende
Brennstoffe verboten zu verbrennen!
- Abfälle
- Unzulässige bzw. ungeeignete Brennstoffe
sind weiters: Feinhackschnitzel, Sägemehl,
Stroh, Rinden- und Span-plattenabfälle,
Kohlengrus, feuchtes und/oder mit
Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Papier
und Pappe.
- Papier und Pappe dürfen nur zum Anheizen
verwendet werden.
Füllmengen:
Für jede Brennstoffart kann der Feuerraum
maximal mit soviel Brennstoff befüllt werden, so
daß dieser höchstens bis zur Unterkante der
Füllöffnung reicht. In der Übergangszeit ist es
ratsam, nur Teilmengen aufzulegen (siehe
Kapitel 5.6. „Betriebsweise in der
Übergangszeit“).
Brennstoff
Heizwert in kWh pro kg
Holzscheite
ca.4,0
Holzbrikett
ca.5,0
Kohlebrikett
ca.5,6-7,5
Abbildung 4: Anschluss
mit Anlaufstrecke
Abbildung 6: Leistungsregler (links) und
Brennstoffwähler (rechts) in der Aschetür
Abbildung 5: Sicherheitsabstände