Operation Manual
Gerät
Robuste stabile Ausführung mit 2 Tonnen Tragkraft, auch für gehobene Anforderungen, leichte Handhabung durch 2 Lenk- und 2
Laufrollen. Hydraulik mit Sicherheitsventil gegen Überlastung. Komplett im Kunststofftragekoffer.
Lieferumfang
Abb. 1
1. Hubplatte
2. Kunststoffkoffer
3. Hubstange
4. Trage Handgriff
5. Transporträder
6. Hubarm
7. Hubarm
8. Ablassventil
9. Entlüftungsschraube
10. Rückholfeder
11. Öleinfüllloch
12. Abdeckplatte
Gewährleistung
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Bei
Geltendmachung eines Mangels im Sinne der Gewährleistung ist der original Kaufbeleg mit Verkaufdatum beizufügen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind unsachgemäße Anwendungen, wie z. B. Überlastung des Gerätes, Gewaltanwendung,
Beschädigungen durch Fremdeinwirkung oder durch Fremdkörper. Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Aufbauanleitung und
normaler Verschleiß sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Bedienungsanleitung muss vor der ersten Anwendung des Gerätes ganz durchgelesen werden. Falls über den Anschluss und die
Bedienung des Gerätes Zweifel entstehen sollten, wenden Sie sich an den Hersteller (Service-Abteilung).
UM EINEN HOHEN GRAD AN SICHERHEIT ZU GARANTIEREN, BEACHTEN SIE AUFMERKSAM FOLGENDE HINWEISE:
• Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen,
arbeitsmedizinischen Regeln und die Unfallverhütungsvorschriften für kraftbetriebene Arbeitsmittel sind einzuhalten. Jeder
darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller
nicht. Die Betriebsanleitung ist Bestandteil des Lieferumfangs und ist bei Wiederverkauf der Wagenheber dem neuen Besitzer zu
übergeben.
• Die Zuständigkeiten bei den Arbeiten müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit unter dem Aspekt der Sicherheit
keine unklaren Kompetenzen auftreten.
• Die mechanischen Wartungsarbeiten sind in den vorgeschriebenen Intervallen und in dem vorgeschriebenen Umfang
durchzuführen.
• Nach Instandhaltungsarbeiten müssen alle demontierten Schutzvorrichtungen wieder fachgerecht remontiert werden. Die
Schutzeinrichtungen und deren Schutzwirkung müssen vor Inbetriebnahme des Gerätes durch einen Sachkundigen überprüft
werden.
• Pannen müssen sofort nach Erkennen gemeldet werden. Die Wagenheber müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
Defekte sind unverzüglich Instand zu setzen, um den Schadensumfang gering zu halten und die Sicherheit des Gerätes nicht zu
beeinträchtigen. Bei Nichteinhaltung erlischt der Gewährleistungsanspruch.
• Bedingt durch die Arbeitsweise gibt es Stellen und Teile die nicht abgedeckt oder geschützt werden können ohne die Funktion
und die Bedienbarkeit erheblich zu beeinträchtigen. Eine gute persönliche Sicherheitspraxis des Bedieners ist daher zum
eigenen Schutz und zum Schutz vor Schäden am Gerät erforderlich.
• Die Wagenheber dürfen nur im Rahmen der im Leistungs- und Liefervertrag festgelegten Bedingungen eingesetzt und betrieben
werden.
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