Operation Manual
2.4.3 Gefährdungen durch Lärm
Gefährdung
Beschreibung
Schutzmaßnahme(n)
Restgefahr
Gehörschädigungen
Längeres Arbeiten mit dem
Gerät kann zu
Gehörschädigungen führen.
Tragen Sie stets einen
Gehörschutz.
2.4.4 Gefährdung durch Werkstoffe und andere Stoffe
Gefährdung
Beschreibung
Schutzmaßnahme(n)
Restgefahr
Kontakt, Einatmung
Bei großer Staubentw icklung
kann dieser zu Schädigungen
der Lunge führen.
Beim Arbeiten mit dem Gerät
muss immer eine
Staubschutzmaske getragen
w erden.
2.4.5 Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze
Gefährdung
Beschreibung
Schutzmaßnahme(n)
Restgefahr
Nachlässiger Gebrauch
persönlicher Schutzausrüstung
Bedienung des Gerätes ohne
die entsprechende
Schutzausrüstung kann zu
schw eren äußeren sow ie
inneren Verletzungen führen.
Tragen Sie stets die
vorgeschriebene
Schutzkleidung und arbeiten
Sie bedacht.
Unangemessene örtliche
Beleuchtung
Mangelhafte Beleuchtung stellt
ein hohes Sicherheitsrisiko dar.
Sorgen Sie bei der Arbeit mit
dem Gerät immer für
ausreichende Beleuchtung.
2.4.6 Sonstige Gefährdungen
Gefährdung
Beschreibung
Schutzmaßnahme(n)
Restgefahr
Herausgew orfene Gegenstände
oder Flüssigkeiten
Beim Schleifen können
Schleifmittel- oder
Mediumspartikel Ihre Augen
verletzen.
Tragen Sie bei der Arbeit mit
dem Gerät immer eine
Schutzbrille.
2.4.7 Entsorgung
Die Entsorgungshinweise ergeben sich aus den Piktogrammen die auf dem Gerät bzw. der Verpackung
aufgebracht sind. Eine Beschreibung der einzelnen Bedeutungen finden Sie im Kapitel „Kennzeichnungen
auf dem Gerät“.
2.5 Anforderungen an den Bediener
Der Bediener muss vor Gebrauch des Gerätes aufmerksam die Bedienungsanleitung gelesen haben.
2.5.1 Qualifikation
Außer einer ausführlichen Einweisung durch eine sachkundige Person ist keine spezielle Qualifikation für
den Gebrauch des Gerätes notwendig.
2.5.2 Mindestalter
Das Gerät darf nur von Personen betrieben werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Ausnahme stellt die Benutzung als Jugendlicher dar, wenn die Benutzung im Zuge einer
Berufsausbildung zur Erreichung der Fertigkeit unter Aufsicht eines Ausbilders erfolgt.
2.5.3 Schulung
Die Benutzung des Gerätes bedarf lediglich einer entsprechenden Unterweisung. Eine spezielle Schulung ist
nicht notwendig.
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