Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010)
Erstellt am:
20
.01.2015
----
Gültig ab:
20
.
01
.201
5
Version:
02
Ersetzt Version:
vom
26.11.11
Produktname:
GPH
10
,0
Hersteller:
GHM Messtechnik GmbH
Seite : 3 / 9
3.
Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
entfällt
3.2 Gemische
Stoffname: Natriumcarbonat
Verwendung: Pulver
EG-Nr.: 207-838-8 CAS-Nr. : 497-19-8
Index-Nr.: 011-005-00-2 REACH-Registrierungsnr.: entfällt
Anteil : 50-69.5 %
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG:
entfällt
Stoffname: Natriumbicarbonat
Verwendung: Pulver
EG-Nr.: 205-633-8 CAS-Nr. : 144-55-8
Index-Nr.: entfällt REACH-Registrierungsnr.: entfällt
Anteil : 30-49.5%
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG:
entfällt
Stoffname: Methyl Paraben / 4-HYDROXYBENZOESÄURE-METHYLESTER
Verwendung: Hülle
EG-Nr.: 202-785-7 CAS-Nr. : 99-76-3
Anteil : 0,45%
Stoffname: FDC Blau
Verwendung: Hülle
EG-Nr.: CAS-Nr. : 16521-38-3
Anteil : 0,05%
4.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahme
Nach Einatmen
Frischluft. Arzt hinzuziehen
Nach Hautkontakt
Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen.
Nach Augenkontakt
Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen (15 Min.). Wenn möglich Kontaktlinsen entfernen und
Spülung vorsetzen. Sofort Augenarzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Reichlich Wasser trinken lassen. Sofort Arzt hinzuziehen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Staub kann Reizungen der Augen verursachen. Längerer Hautkontakt kann Hautreizungen oder allergische
Reaktionen verursachen. Die Augenreizungen können schwerwiegend sein. Verschlucken kann den Magen
reizen und im Mund Verätzungen verursachen. Längere Exposition durch Einatmen kann zu Reizungen der
Nase, Rachen und Atemwege verursachen. Länger andauernde Einwirkung von losem Pulver kann zu
Reizungen der Augen, Haut und Atemwege führen.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.