Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010)
Erstellt am:
25.01.2015
Überarbeitet am :
----
Gültig ab:
25
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01
.201
5
Version:
01
E
rsetzt Version:
vom
09.10.2007
Produktname:
GRL 100
Hersteller:
GHM Messtechnik GmbH
Seite : 6 / 9
9.
Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
- Aggregatzustand:
- Farbe :
flüssig
farblos bis gelblich
Geruch : stechend, charakteristisch
Geruchsschwelle : keine Information verfügbar
pH-Wert : ca. 1,2 (bei 20°C)
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : nicht verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich : nicht verfügbar
Flammpunkt : nicht verfügbar
Verdampfungsgeschwindigkeit : nicht verfügbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) : Der Stoff ist nicht entzündlich.
obere/untere Entzündbarkeits-
oder Explosionsgrenzen :
nicht verfügbar
Dampfdruck : nicht verfügbar
Dampfdichte : nicht verfügbar
relative Dichte : ca. 1.00 g/cm³ (bei 20°C)
Löslichkeit(en) : löslich
Verteilungskoeffizient:
n-Octanol/Wasser :
nicht verfügbar
Selbstentzündungstemperatur : nicht verfügbar
Zersetzungstemperatur : >50°C Denaturierung
Viskosität : nicht verfügbar
explosive Eigenschaften : Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
oxidierende Eigenschaften : nicht verfügbar
9.2
Sonstige Angaben
kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
10.
Stabilität und Reaktivität
10.1
Reaktivität
siehe 10.3
10.2
Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Exotherme Reaktion mit: Amine, Kaliumpermanganat, Salze von Halogensauerstoffsäuren, Halbmetall-Oxide,
Halbmetall-Wasserstoffverbindungen, Aldehyde, Vinylmethylether
Entzündungsgefahr bzw. Entstehung entzündlicher Gase oder Dämpfe mit: Carbide, Lithiumsilicid, Fluor,
Aluminium, Hydride, Formaldehyd, Metalle, starke Laugen, Sulfide
Explosionsgefahr mit: Alkalimetalle, konz. Schwefelsäure
10.4
Zu vermeidende Bedingungen
Erwärmung.
10.5
Unverträgliche Materialien
inkompatibel mit Metallen, tierischen/pflanzlichen Geweben, verschiedenen Kunststoffen, Glas.
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
bei Brand siehe Abschnitt 5










