Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010)
Erstellt am:
25.01.2015
Überarbeitet am :
----
Gültig ab:
25
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01
.201
5
Version:
01
E
rsetzt Version:
vom
09.10.2007
Produktname:
GRL 100
Hersteller:
GHM Messtechnik GmbH
Seite : 5 / 9
8.
Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1
Zu überwachende Parameter
8.1.1
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland
TGRS 900
AGW: 2ppm (Spitzenbegrenzungswert 2), 3mg/m³ (ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung
des AGW und des BGW nicht befürchtet werden (siehe Nummer 2.7 der TRGS).
Kategorie für Kurzzeitwerte: Kategorie I: Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensiblisierende Stoffe
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
siehe Punkt 7.
8.2.2
Individuelle Schutzmaßnahmen - persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Von Nahrungsmitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Augen- / Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille
Hautschutz
Handschuhe
Bei Voll- und Spritzkontakt:
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk
Schichtstärke (mm): Schichtstärke 0,11mm
Durchdringungszeit (min.): > 480 Minuten
Anderer Hautschutz
Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren
Lieferanten abgeklärt werden.
Kontaminierte Kleidung wechseln. Vorbeugender Hautschutz empfohlen. Nach Arbeitsende Hände
und Gesicht waschen.
Atemschutz
erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen. Filter P2
Hitze- / Kälteschutz
entfällt
Sonstige Schutzmaßnahmen
Säurefeste Schutzkleidung
8.2.3
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
entfällt










