Operation Manual

GRACE ONE Gebrauchsanleitung
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13. Gewährleistungsbedingungen
Seit dem 01.01.2002 steht Ihnen eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu.
Diese Frist beginnt mit der Übergabe des GRACE ONE durch Ihren Fachhändler, der auch Ihr
Ansprechpartner für Gewährleistungsfälle ist.
Bitte bewahren Sie das Übergabeprotokoll und die Rechnung oder den Kaufbeleg in jedem
Fall auch über die Dauer der Gewährleistungsfrist an einem sicheren Ort auf.
Sie haben Anspruch auf die Gewährleistung unter folgenden Voraussetzungen:
Wenn ein Herstellungs-, Material- oder Informationsfehler vorliegt,
wenn der reklamierte Schaden schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag,
wenn die Veränderung des Produktes nicht durch funktionsbedingten Verschleiß oder
Alterung erfolgte und
wenn der Schaden nicht ursächlich durch die Verletzung des bestimmungsgemäßen
Gebrauchs entstanden ist.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Alle Verschleißteile, gemäß der unter Punkt Verschleißteile, Wartung, Fahrzeugprüfung
nach einem Unfall aufgeführten Verschleißteil-Liste, sofern es sich nicht um
Produktions- oder Materialfehler handelt,
Schäden, die durch wettkampfmäßigen Einsatz entstanden sind,
Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturwerkzeuge und mangelhafte Pflege
entstanden sind,
Reparaturen, die unter Einsatz von Gebrauchtteilen entstanden sind und
Schäden, die durch den nachträglichen Anbau von nicht serienmäßigen Ausstattungen
und technische Veränderungen entstanden sind.
Beim Kauf Ihres GRACE ONE wurden Ihnen mit dieser Betriebsanleitung auch
die Betriebsanleitungen sowie die Garantie und Gewährleistungsbedingungen
der Zusatz-Komponenten Hersteller übergeben.
Bitte lesen Sie sich diese Dokumente ebenfalls aufmerksam durch!