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GovenaLightingS.A.
ul.Służewska8‐15,87‐100Toruń
Tel.:(+48)566196600,fax:(+48)566196602
NIP9562260142,KRS0000598257
kapitałzakładowy24954000PLN–wcałościopłacony
3z4
- Produkte die einen Eingriff in dessen Substanz aufweisen, d.h. wo dritte
Personen versuchten die Produkte zu reparieren.
- entstandene Mängel und Fehler, durch das Aufbewahren in falschen
Bedingungen, d.h. zum Beispiel an Stellen mit hohen Feuchtigkeitsfaktor oder
anfällig durch Handlung der Wetterverhältnisse
- Beschädigungen, die durch den natürlichen, teilweisen oder völligen Verbrauch
entstanden sind, übereinstimmend mit den Eigenschaften oder der Bestimmung
des Produktes, insbesondere: Kratzer, Verfärbung oder matt werden.
VERFAHREN BEI DER GEWÄHRLEISTUNG / REKLAMATION VORBRINGEN
1. Im Falle der Feststellung von Mängeln beim Produkt, der eine Garantie hat, muss
der Garantiegeber innerhalb von 3 Tagen informiert werden, nach dem die
Mängel durch den Endverbraucher an den Business Partner gemeldet wurden.
2. Die Beschreibung der Mängel sollte auf dem Formular durchgeführt werden,
welches zu den Garantiebedingungen beigefügt wurde. Ausserdem zu jeder
Reklamation muss eine Kopie der Rechnung vom Business Partner angehängt
werden, die an ihm vom Garantiegeber ausgestellt wurde und auf der sich die
reklamierte Ware befindet.
3. Im Falle der Anerkennung der Reklamation durch den Garantiegeber, kann die
Forderung des Reklamierers entsprechend zur Wahl des Garantiegebers erfüllt
werden, durch den Umtausch des defekten Produktes auf ein neues, ohne
Mängel, oder eine Reparatur des defekten Produktes.
4. Im Falle, wo der Garantiegeber in Folge der Untersuchung feststellt, dass der
Defekt nicht Garantie gesichert ist, werden alle entstehenden Kosten, durch die
Reklamationserwägung (incl. Transportkosten) auf den Business Partner
auferlegt. Die oben genannten Kosten, werden durch den Garantiegeber in
Rechnung gestellt.
5. Die Regelung der Beanstandung sollte innerhalb von 14 Tagen durchgeführt
werden, ab dem Moment an, wo der Garantiegeber über den Mängel informiert
wurde. Der Business Partner sollte den Endverbraucher vor dem Ablauf von 14
Tagen informieren, ab den Tag an zählend, an welchem die Ware reklamiert
wurde, dass das Produkt zum Garantiegeber zur Überprüfung geschickt wurde
und erst nach der Untersuchung und Stellungnahme zum gegebenen Fall , kann
sich der Business Partner zu den gemeldeten Forderungen äussern.