User Manual
GOSSEN METRAWATT GMBH 39
8.2 Beurteilung der Messwerte
Aus der Tabelle 1 auf Seite 71 können Sie die maximal zulässigen
Schleifenimpedanzen Z
Schl
ermitteln, die unter Berücksichtigung
der maximalen Betriebsmessabweichung des Gerätes (bei nor-
malen Messbedingungen) angezeigt werden dürfen. Zwischen-
werte können Sie interpolieren.
Aus der Tabelle 6 auf Seite 73 können Sie, auf Grund des gemes-
senen Kurzschlussstromes, den maximal zulässigen Nennstrom
des Schutzmittels (Sicherung bzw. Schutzschalter) für Netznenn-
spannung 230/240 V, unter Berücksichtung des maximalen
Gebrauchsfehlers des Gerätes, ermitteln (entspricht
DIN VDE 0100 Teil 610).
I
∆N
Nach Durchführen der
Messung werden die
zulässigen Sicherungs-
typen auf Anforderung
durch die Taste I
∆N
/ i
angezeigt.
Die Tabelle zeigt den maximal zulässigen Nennstrom in Abhängig-
keit von Sicherungstyp und Abschaltbedingungen.
8.3 Schleifenimpedanzmessung
– Messung über FI-Schalter hinweg
Hier lässt sich die Schleifenimpedanz L-PE auch nach
FI-Schaltern mit einem Nennfehlerstrom von mindestens 30 mA
ermitteln. 2 s lang wird mit einem Nennfehlerstrom von 15 mA
gemessen und das Ergebnis mit der typischen Genauigkeit von
±1 Ω angezeigt. Der Anzeigebereich erstreckt sich von 0,1 Ω bis
99,9 Ω. Der berechnete Kurzschlussstrom wird ebenfalls ange-
zeigt. Die Anzeige der empfohlenen Sicherungstypen entfällt.
Beim Einsatz von FI-Schaltern wird der Netzinnenwiderstand ver-
wendet, um den Sicherungswert zu bestimmen.
Diese Messung kann für den Fehlerschutz FI-Schutzschaltung
angewandt werden, wo zwar zum Schutz FI-Schalter bis 500 mA
eingesetzt werden, wo aber z.B. zur Dokumentation der Wert des
Schleifenwiderstandes ermittelt werden muss.
Die Messung ist ausreichend genau, um Fehlerschleifenimpedan-
zen < 100 Ω (bei 500 mA) überprüfen zu können.
Achtung!
!
Für die Überprüfung der Abschaltbedingung bei Nullung
sind Fehlerschleifenimpedanzen von bis zu < 1 Ω sicher
nachzuweisen. Zur Überprüfung, muss die Schleifenim-
pedanzmessung unter Zuhilfenahme des
PROFiTEST
DC-II erfolgen (siehe Kapitel 8.1).
Z
Schl