Datasheet
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ZERTIFIKATION
QM
Sichere Messwerte durch regelmäßige Kalibrierung
Die DIN EN ISO 9001-9004 schreibt eine Prüfmittelüberwachung vor, wenn diese relevant für die Produktqualität oder zur Begutachtung eingesetzt sind.
In regelmäßigen Zeitabständen müssen sie kalibriert und auf nationale Normale zurückgeführt werden. Kalibrieren bedeutet die Abweichung der Anzeige
des Messgeräts zu einem genauen rückgeführtem Normal, nach einem festgelegten Verfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Einsatzabhängig wird
ein Kalibrierintervall zwischen 12 und 24 Monaten empfohlen. Für Messgeräte von GOSSEN ist auch eine Kombination von Eingangsprotokoll, Justage und
Ausgangsprotokoll möglich.
GOSSEN Lichtlabor auf höchstem Niveau
Das GOSSEN Lichtlabor hat eine geprüfte und überwachte optische Bank,
deren Rückführbarkeit über eine Wissenschaftliche Normallampe Wi41G
an das nationale Normal der Physikalisch Technischen Bundesanstalt
gewährleistet wird. Das Labor unterliegt sowohl der Prüfmittel-
überwachung nach DIN EN ISO 9001-9004 und ist zusätzlich nach
DIN EN ISO/IEC 17025 für Beleuchtungsstärke vom DAkkS unter der
Registernummer D-K-15080-01-01 akkreditiert. Damit ist Verlass auf
Produktqualität, Kompetenz der Mitarbeiter, kontinuierliche externe
Überwachung und internationale Anerkennung der Kalibrierdienstleistung
gewährleistet. GOSSEN bietet zwei verschiedene Kalibrierscheine an.
Werks-Kalibrierschein
Der Werks-Kalibrierschein umfasst die Prüfung und Protokollierung von 14
verschiedenen Helligkeiten über den gesamten Messbereich von 0,00 lx bis
20.000 lx mit einer Messunsicherheit von 3 %. Zusätzlich sind Kalibrier-
datum, Seriennummer des Geräts, Referenzbedingungen, Angaben zur
Prüfeinrichtung und zulässigen Abweichungen nach Vorschrift aufgeführt.
DAkkS-Kalibrierschein
Der DAkkS-Kalibrierschein umfasst die Kallibrierung und Protokollierung
der Beleuchtungsstärke im DAkkS zertifizierten Bereich von 1,75 lx bis
2000 lx mit einer relativen erweiterten Messunsicherheit von 1,5 %.
Zusätzlich werden Art der Kalibrierung, Kalibriergegenstand, Kalibrierver-
fahren, Messbedingungen, Messergebnisse und Messunsicherheit aus-
führlich beschrieben. Die Kalibrierung beschränkt sich auf Beleuchtungs-
stärkemessgeräte die mindestens der Klasse C nach DIN 5032 bzw.
DIN EN 13032 entsprechen.
Kalibrierung von Fremdgeräten
Nach Überprüfung der Kalibrierfähigkeit von Fremdgeräten erstellen wir
gerne einen DAkkS- oder Werks-Kalibrierschein. Sollte das Gerät nicht
mindestens der Klasse C entsprechen, ist nur die Werkskalibrierung möglich.
Eine Justierung von Fremdgeräten wird nicht vorgenommen.