User manual

GMC-I Messtechnik GmbH 17
1)
Bei Unterschreitung des Grenzwertes muss eine Ableitstrommessung durchgeführt und bestanden werden.
Hinweis:Anzeige „OL“ bedeutet Messwert > 20 MΩ.
Achtung!
!
Wird bei Geräten der Schutzklasse I, die Heizkörper enthalten, der Wert 0,3 MΩ un-
terschritten, so müssen Sie eine Ersatz-Ableitstrommessung gemäß Kap. 5.6.1 auf
Seite 19 durchführen, die dann bestanden werden muss.
Bei Geräten der Schutzklassen II und III und bei batteriegespeisten Geräten müssen
Sie mit der an der Buchse (10) angeschlossenen Prüfspitze jedes berührbare leitfä-
hige Teil abtasten und den Isolationswiderstand messen.
Die Messung des Isolationswiderstandes entfällt bei Geräten der Schutzklasse III und
bei batteriegespeisten Geräten, welche die beiden folgenden Bestimmungen erfüllen:
– Nennleistung 20 VA
– Nennspannung 42 V.
Bei
batteriegespeisten
Geräten
ist
die
Batterie
während
der
Messung
abzuklemmen.
Entladen des Prüflings zur Vermeidung von Stromschlägen
Nach der Isolationswiderstandsmessung an kapazitiven Objekten:
Stellen Sie den Messfunktionsschalter eine Position weiter nach links in die Stellung „I
EA
20 mA“ entsprechend dem Prüfablauf nach Norm. Es erfolgt eine automatische Entla-
dung des Prüflings. Der Kontakt zum Prüfling muss dafür weiterhin bestehen.
5.5 Messen des Schutzleiterstroms
An Geräten mit Schutzleiter-/Schutzkontakt-
stecker ist der Schutzleiterstrom zu messen.
Für die Messung dürfen folgende Messver-
fahren verwendet werden:
Ersatzableitstrom
•Differenzstrom
Bei den Ableitstrommessungen wird der Fre-
quenzgang entsprechend dem nebenste-
henden Bild berücksichtigt.
Hinweis!
Die folgenden Skizzen beziehen sich auf Prüflinge mit Netzstecker.
Siehe hierzu auch Kap. 4.4
Gerätetypen Grenzwerte Mindestanzeigewerte
Geräte der Schutzklasse I 1 MΩ 1,15 MΩ
Geräte der Schutzklasse I mit Heizelementen 0,3 MΩ
1)
0,38 MΩ
Geräte der Schutzklasse II 2,0 MΩ 2,25 MΩ
Geräte der Schutzklasse III bzw. batteriegespeiste Geräte
1000
Ω
/V bzw. 250 k
Ω