User manual

14 GMC-I Messtechnik GmbH
5.2 Sichtprüfung
Die Sichtprüfung wird vor der messtechnischen Prüfung durchgeführt.
Beim Besichtigen ist z. B. auf Folgendes zu achten:
Schäden an den Anschlussleitungen;
Schäden an Isolierungen;
Bestimmungsgemäße Auswahl und Anwendung von Leitungen und Stecker;
Zustand des Netzsteckers, der Anschlussklemmen und -adern;
Mängel am Biegeschutz ;
Mängel an der Zugentlastung der Anschlussleitung;
Zustand der Befestigungen, Leitungshalterungen, der dem Benutzer zugänglichen Siche-
rungshalter usw.;
Schäden am Gehäuse und den Schutzabdeckungen;
Anzeichen einer Überlastung oder einer unsachgemäßen Anwendung/Bedienung;
Anzeichen unzulässiger Eingriffe oder Veränderungen;
Die Sicherheit unzulässig beeinträchtigende Verschmutzung, Korrosion oder Alterung;
Verschmutzungen, Verstopfungen von der Kühlung dienenden Öffnungen;
Zustand von Luftfiltern;
Dichtigkeit von Behältern für Wasser, Luft oder anderer Medien, Zustand von Überdruck-
ventilen;
Bedienbarkeit von Schaltern, Steuereinrichtungen, Einstellvorrichtungen usw.;
Lesbarkeit aller der Sicherheit dienenden Aufschriften oder Symbole, der Bemessungs-
daten und Stellungsanzeigen.
5.3 Messen des Schutzleiterwiderstandes
Bei Geräten mit Schutzleiter schließen Sie den Prüfling wie im folgenden Bild
beschrieben an
(hier: Prüfling Schutzklasse I mit Netzstecker siehe auch Kap. 4.4).
Stellen Sie den Messfunktionsschalter auf den Bereich „R
SL
20 Ω“.
Lesen Sie den Messwert in „Ω“ auf der LCD-Anzeige ab.
Bewegen Sie während der Messung die Leitung des Prüflings abschnittsweise über ihre
ganze Länge, um Unterbrechungen zu finden.
Der Schutzleiterwiderstand darf folgende Widerstandswerte nicht überschreiten:
An Prüfdose
An Gehäuse zum Messen des Schutzleiterwiderstandes
R
SL