Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 04.02.2020 / 0001
Ersetzt Fassung vom / Version: 04.02.2020 / 0001
Tritt in Kraft ab: 04.02.2020
PDF-Druckdatum: 05.02.2020
Lötzinn bleifrei; Ø 0,56 mm, 250 g
Sn99Ag0.3Cu0.7
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
Augen-/Gesichtsschutz:
Schutzbrille dichtschließend mit Seitenschildern (EN 166).
Hautschutz - Handschutz:
Schutzhandschuhe aus Nitril (EN 374).
Mindestschichtstärke in mm:
0,4
Permeationszeit (Durchbruchzeit) in Minuten:
> 480
Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 16523-1 wurden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt.
Es wird eine maximale Tragezeit, die 50% der Durchbruchzeit entspricht, empfohlen.
Gegebenenfalls
Lederhandschuhe
Hautschutz - Sonstige Schutzmaßnahmen:
Arbeitsschutzkleidung (z.B. Sicherheitsschuhe EN ISO 20345, langärmelige Arbeitskleidung).
Atemschutz:
Im Normalfall nicht erforderlich.
Thermische Gefahren:
Falls zutreffend, sind diese bei den Einzelschutzmaßnahmen (Augen-/Gesichtsschutz, Hautschutz, Atemschutz) aufgeführt.
Zusatzinformation zum Handschutz - Es wurden keine Tests durchgeführt.
Die Auswahl wurde bei Gemischen nach bestem Wissen und über die Informationen der Inhaltsstoffe ausgewählt.
Die Auswahl wurde bei Stoffen von den Angaben der Handschuhhersteller abgeleitet.
Die endgültige Auswahl des Handschuhmaterials muss unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation erfolgen.
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig
und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Bei Gemischen ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz
überprüft werden.
Die genaue Durchbruchzeit des Handschuhmaterials ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand: Fest
Farbe: Grau
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt
pH-Wert: Nicht bestimmt
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: 217-227 °C
Siedebeginn und Siedebereich: Nicht bestimmt
Flammpunkt: n.a.
Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht bestimmt
Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze: Nicht bestimmt
Obere Explosionsgrenze: Nicht bestimmt
Dampfdruck: Nicht bestimmt
Dampfdichte (Luft=1): Nicht bestimmt
Dichte: 7,3 g/cm3 (20°C)
Schüttdichte: Nicht bestimmt
Löslichkeit(en): Nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit: Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur: Nicht bestimmt
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