Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 04.02.2020 / 0001
Ersetzt Fassung vom / Version: 04.02.2020 / 0001
Tritt in Kraft ab: 04.02.2020
PDF-Druckdatum: 05.02.2020
Lötzinn bleifrei; Ø 0,56 mm, 250 g
Sn99Ag0.3Cu0.7
3.1 Stoff
n.a.
3.2 Gemisch
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Registrierungsnr. (REACH)
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Index
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EINECS, ELINCS, NLP
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CAS
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% Bereich
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ersthelfer auf Selbstschutz achten!
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen!
Einatmen
Person Frischluft zuführen.
Hautkontakt
Üblicherweise nicht hautreizend.
Bei Kontakt mit heissem Produkt:
Mit kaltem Wasser kühlen.
Erstarrtes Produkt nicht von der Haut abziehen.
Verbrennungen keimfrei abdecken.
Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen.
Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken
Üblicherweise kein Aufnahmeweg.
Ärztliche Betreuung angeraten.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter
Abschnitt 4.1.
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach mehreren Stunden auftreten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
CO2
Löschpulver
Sand
Metallbrandlöscher
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können sich bilden:
Kohlenoxide
Metalloxide
Giftige Gase
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Je nach Brandgröße
Ggf. Vollschutz.
Kontaminiertes Löschwasser entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgen.
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