Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 07.07.2020 überarbeitet am: 07.07.2020Versionsnummer 1
Handelsname:
GoMaGo
(Fortsetzung von Seite 4)
51.1.4
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung und vorschriftsmäßiger Lagerung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Primäre Reizwirkung:
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Schwere Augenschädigung/-reizung Mechanische Reizung durch Festkörper
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Sonstige Hinweise: Es sind keine Angaben über das Gemisch verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT: Nicht anwendbar.
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vPvB: Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Verbrauchtes Produkt kann über den Hausmüll entsorgt werden.
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung des
Produktes.
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Europäischer Abfallkatalog
07 00 00 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
07 04 00 Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer 02 01 08 und 02 01
09), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden
(Fortsetzung auf Seite 6)
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