Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.06.2021 überarbeitet am: 18.06.2021Versionsnummer 2 (ersetzt Version 1)
Handelsname:
GoMaGo
(Fortsetzung von Seite 2)
53.1.1
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Kontakt mit Augen und der Haut vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Die bei der Handhabung üblichen Kleinmengen können mit Wasser fortgespült werden.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Mit Wasser nachreinigen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Das Einatmen der Stäube ist zu vermeiden.
Staubbildungen, die sich nicht vermeiden lassen, sind regelmäßig aufzunehmen.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
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Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
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Lagerklasse: 13
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
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7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/
Persönliche Schutzausrüstungen
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu
überwachenden Grenzwerten.
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Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
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Atemschutz
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht erforderlich.
Bei Staubentwicklung Atemschutzmaske tragen.
Staubschutzmaske (Filter FP1).
(Fortsetzung auf Seite 4)
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