Certifications 2
Silvalure Klebefolie mit UV-stabilem Kleber für den Einsatz in
Insektenlichtfallen
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
28/06/2019 (Version: 2.0)
DE (Deutsch)
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Symptome/Wirkungen nach Einatmen
:
Stellt unter der Voraussetzung normaler Gebrauchsbedingungen keine nennenswerte
Gefährdung.
Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt
:
Stellt unter der Voraussetzung normaler Gebrauchsbedingungen keine nennenswerte
Hautgefährdung dar.
Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt
:
Kann Augenreizung hervorrufen.
Symptome/Wirkungen nach Verschlucken
:
Stellt unter der Voraussetzung normaler Gebrauchsbedingungen keine nennenswerte
Gefährdung.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Für Umgebungsbrände geeignete Löschmittel verwenden. Wassernebel. Wasser. Schaum.
Trockenlöschpulver, alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid (CO2).
Ungeeignete Löschmittel
:
Kein einziges bekannt.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Kohlenstoffoxide (CO, CO2).
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandschutzvorkehrungen
:
Bei Tätigkeiten mit verschüttetem Produkt vollständige Schutzkleidung und
Atemschutzgerät tragen (siehe Abschnitt 8).
Sonstige Angaben
:
Zur Kühlung exponierter Behälter einen Wassersprühstrahl oder -nebel benutzen. Behälter
aus dem Wirkbereich des Brandes entfernen, wenn dies gefahrlos möglich ist.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Allgemeine Maßnahmen
:
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Keine weiteren Informationen verfügbar
6.1.2. Einsatzkräfte
Keine weiteren Informationen verfügbar
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder in Flüsse ableiten.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Zur Rückhaltung
:
Das Produkt mechanisch aufnehmen.
Sonstige Angaben
:
Auf sichere Weise gemäß den lokalen/ nationalen Vorschriften entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7. Persönliche Schutzkleidung verwenden (8). Für die Beseitigung der Reinigungsabfälle siehe Rubrik 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Zusätzliche Gefahren beim Verarbeiten
:
Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen. Hinweise des Lieferanten zur
Containerhandhabung beachten. Berührung mit den Augen vermeiden.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
:
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerbedingungen
:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Besondere Vorschriften für die Verpackung
:
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht
Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. In einem geschlossenen Behälter
aufbewahren.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Kontakt mit dem Klebstoff vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung:
Lieferant nach spezifischen Empfehlungen befragen.





